Berechnen Sie das indikative Zuschusspotenzial für die Umwandlung beheizter Gewerbeflächen zu Wohnraum und prüfen Sie zentrale Förderbedingungen.
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AUSGANGSLAGE
Früh genug für eine echte Wahl.
Der maximale Zuschuss ergibt sich nicht allein aus der Zahl neuer Wohnungen. Förderfähige Kosten, Unternehmensstatus, bereits erhaltene Beihilfen und der richtige Antragszeitpunkt können den Betrag begrenzen.
0130 Prozent Zuschussquote
02Maximalbetrag je neuer Wohneinheit
03Gesamt- und De-minimis-Grenze
04Antrag vor Vorhabenbeginn
05Energieeffizienz-Experte und Nachweise
ÖFFENTLICHER RECHNER
KfW-266-Zuschuss indikativ berechnen
Alle Werte bleiben in Ihrem Browser. Keine Anmeldung und keine Speicherung.
Keine Förderzusage. Der Rechner bildet ausgewählte Obergrenzen ab. Person, Objekt, Kosten, Energieanforderungen, De-minimis-Einordnung und Antragszeitpunkt müssen nach dem aktuellen Merkblatt bestätigt werden.
01
Wie wird das mögliche Zuschusspotenzial berechnet?
Der Rechner nutzt die veröffentlichten Obergrenzen des KfW-Programms 266: 30 Prozent der berücksichtigten Umbaukosten, höchstens 30.000 Euro je neu entstehender Wohneinheit und regelmäßig höchstens 300.000 Euro insgesamt. Bei Unternehmen wird zusätzlich der verfügbare De-minimis-Spielraum berücksichtigt.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Rechenhilfe. Förderfähigkeit und anrechenbare Kosten werden ausschließlich durch die KfW beziehungsweise die zuständigen Stellen bestätigt.
Nur neu entstehende Wohneinheiten ansetzen
Erwerb, Finanzierung und energetische Sanierung getrennt betrachten
Bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen vollständig angeben
Keine förderschädlichen Verträge vor Antrag beziehungsweise Zusage schließen
02
Welche Grundbedingungen werden vorgeprüft?
Gefördert wird die Umwandlung zuvor nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Flächen. Der ursprüngliche Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen. Außerdem sind ein Energieeffizienz-Experte und die energetischen Programmbedingungen einzubeziehen.
Eine Baugenehmigung und eine Förderzusage sind getrennte Entscheidungen. Deshalb sollten Bauaufsicht und Förderstelle frühzeitig eingebunden werden.
beheizte Nichtwohnfläche
mindestens eine neue Wohneinheit
Gebäudealter nach Bauantrag oder Bauanzeige
Energieeffizienz-Anforderungen
Antrag vor förderschädlichem Vorhabenbeginn
ERGEBNIS
Eine Entscheidung, die weiterführt.
Jeder Precheck endet mit einer klaren Empfehlung, prüfbaren Annahmen und einem nächsten fachlichen Schritt.
Betrag nachvollziehen
Alle rechnerischen Begrenzungen werden einzeln gezeigt.
Ausschlussrisiken erkennen
Vorhabenbeginn und wesentliche Grundbedingungen werden abgefragt.
Offizielle Prüfung vorbereiten
Der Rechner führt direkt zur KfW und zur nächsten fachlichen Klärung.
HÄUFIGE FRAGEN
Kurz und belastbar eingeordnet.
Wie hoch ist der Zuschuss bei KfW 266?
Nach dem veröffentlichten Programmstand sind bis zu 30.000 Euro je neuer Wohneinheit und insgesamt regelmäßig bis zu 300.000 Euro möglich. Weitere Begrenzungen können gelten.
Darf der Umbau vor dem Antrag begonnen werden?
Förderschädliche Liefer- oder Leistungsverträge können die Förderung ausschließen. Die genaue Vertrags- und Antragsreihenfolge muss anhand der aktuellen KfW-Regeln geprüft werden.
Sind energetische Sanierungskosten enthalten?
Energetische Maßnahmen sind getrennt zu behandeln und können gegebenenfalls über andere Programme wie die BEG gefördert werden. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist auszuschließen.
Ist das Rechnergebnis eine Förderzusage?
Nein. Es ist ein unverbindlicher Precheck auf Basis Ihrer Eingaben und des angegebenen Programmstands.
Redaktionell geprüft am 12. September 2026WANDL / Paragamix GmbH · keine Rechts-, Förder- oder Fachberatung